Wer hat einen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest?
Jeder mit Wohnsitz in Deutschland kann sich 1 x wöchentlich kostenlos testen lassen. Termine für die Bürgertestung in Düsseldorf können Sie online vereinbaren unter: corona.duesseldorf.de/schnelltest
Zum Termin bringen Sie bitte einen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) und falls vorhanden, Ihre Krankenkassenkarte mit. Der Test ist nicht an die Mitgliedschaft in einer deutschen Krankenkasse geknüpft.
Muss ich meinen Beschäftigten Schnelltests anbieten?
Zur Zeit herrscht noch keine generelle rechtliche Verpflichtung für Unternehmer, ihren Mitarbeitern Schnelltests anzubieten. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft empfehlen aber Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests oder, wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die Tests können entweder Betriebsärzte, medizinisch geschulte eigene Mitarbeiter oder mobile Testteams gewerblicher Anbieter durchführen.
Eine Liste gewerblicher Anbieter für Testungen finden Sie unter: corona.duesseldorf.de/zielgruppen/infizierte/testung
Nur Unternehmer, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bei denen die Kunden keine Maske tragen können (z.B. Bartrasur, Kosmetikbehandlungen oder Tattoos im Mundbereich) sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter alle zwei Tage testen zu lassen. Zulässig sind hier Schnelltests und im März 2021 auch noch Selbsttests. Die Ergebnisse sind eine Woche aufzubewahren.
Beachten Sie zusätzlich bei körpernahen Dienstleistungen die vorgeschriebenen Infektionsschutzregeln.