Sie persönlich, eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens oder ein Auftragnehmer Ihrer Firma möchten nach Deutschland einreisen? Dann beachten Sie bitte folgende Informationen zu den aktuell gültigen Einreisebeschränkungen!
Ein- und Rückreisende aus dem Ausland, auch zum Zwecke eines Arbeitseinsatzes, sollten sich bereits frühzeitig vorbereiten. Es bestehen formelle und organisatorische Anforderungen an eine Einreise aus dem Ausland nach Düsseldorf. Aktuell ist auch mit einer laufenden Änderung beziehungsweise Anpassung der Rahmenbedingungen zu rechnen.
Unternehmen aus Düsseldorf können die Wirtschaftsförderung um individuelle Beratung bitten:
Service-Hotline 0211 - 8990136
werktags, 9 bis 16 Uhr
Rückrufservice: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir rufen zurück!
Zu den häufigsten Fragen zum Thema Einreise, Grenzkontrollen, Pendlerbescheinigungen et cetera finden Sie tagesaktuell alle wesentlichen Informationen auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Inneren, des Auswärtigen Amts und der Bundespolizei. Dort finden Sie auch die aktuelle Liste der Staaten, für die die Einreisebeschränkungen aufgehoben wurden, sowie die Ausnahmefälle, in denen eine Einreise trotz bestehender Beschränkungen möglich ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen in englischer Sprache
Die Grenzpolizei überprüft bei der Einreise von Fachpersonal, Mitarbeitern etc. Arbeitsvertrag und weiterführende Unterlagen. In der Regel fragt die Fluggesellschaft schon vor der Beförderung dieser Passagiere nach der Einreismöglichkeit. Deshalb sollten Sie vor der Einreise alle notwendigen Dokumente haben.
Ist die Einreise über den Flughafen Düsseldorf vorgesehen, können Unternehmen bei der Bundespolizei eine Einschätzung zur Einreisewahrscheinlichkeit abfragen:
bpolifh.dus.grepo.info@polizei.bund.de
Die E-Mail sollte die Bitte erhalten, die Anfrage an den Sachbereich Grenzpolizei weiterzuleiten.
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet sind verpflichtet, sich vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland digital unter www.einreiseanmeldung.de zu registrieren.
In folgenden Ausnahmefällen brauchen Sie keine Einreiseanmeldung:
Informieren Sie sich unter dem nachstehenden Link über Reiseplanung, Einreise und Reiserückkehr, Tests und weitere Themen.
Das Amt für Migration und Integration bleibt weiterhin für den generellen Besucherverkehr geschlossen. Die Ausgabe von Dokumenten sowie von beantragten und abholbereiten elektronischen Aufenthaltstiteln (eATs) finden unter Einhaltung aller Hygieneschutzmaßnahmen statt.
Für befristete Aufenthaltstitel von Ausländerinnen und Ausländern, die zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 7. März 2021 ablaufen, wird die Fortgeltungsfiktion nach Paragraph 81 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz von Amts wegen angeordnet. Das heißt, die befristeten Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit bis zur Entscheidung der Kommunalen Ausländerbehörde.