Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ausführliche Informationen für Pflegerinnen und Pfleger.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet ausführliche Informationen für Pflegerinnen und Pfleger.
Die Pflicht zu verbindlichen Besuchen für Pflegedienste bei Bezieherinnen und Beziehern von Pflegegeld zur Prüfung der Gewährleistung der häuslichen Pflege wird ausgesetzt. Beratungsgespräche für Beziehern und Bezieherinnen von Pflegegeld sind, sofern gewünscht, weiterhin möglich. Idealerweise erfolgen diese aktuell telefonisch, digital oder per Video.
Falls es in der Pflegeeinrichtung, in der Sie arbeiten, eine oder einen Erkrankten gibt, beachten Sie folgende Hinweise: Hat die oder der Erkrankte einen Atemwegsinfekt oder Fieber, muss die oder der Betroffene im eigenen Zimmer isoliert werden. Informieren Sie umgehend telefonisch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt beziehungsweise den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Rufen Sie bei lebensbedrohlicher Symptomatik den Rettungsdienst an und geben Sie einen Hinweis auf eine mögliche COVID-19-Erkrankung. Halten Sie sich an die Anweisungen der Gesundheitsbehörde. Sofern eine Krankenhausaufnahme nicht erforderlich ist, muss die oder der Betroffene in der Einrichtung isoliert werden, bis das Ergebnis der Diagnostik vorliegt. In der Pflege von Erkrankten mit Fieber oder Atemwegssymptomen sollte den Empfehlungen entsprechende Schutzausrüstung verwendet werden. Befragen Sie Ihre Vorgesetzte oder Ihren Vorgesetzten und informieren Sie die Geschäftsführung, WTG-Behörde (Heimaufsicht), Angehörige und Betreuer.