Aktuelle Informationen finden Sie hier in der ab dem 27. Februar 2021 gültigen Coronaeinreiseverordnung des Landes NRW. Dort sind unter anderem Sonderregelungen für Einreisen aus Virusvarianten-Gebieten festgelegt.
Bei einem positiven Testergebnis gelten die Bestimmungen der Quarantäneverordnung des Landes NRW.
Bestehen bleibt die Meldepflicht für Einreisende nach der bundesweit geltenden Anordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums
Weitere Informationen
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Reisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen, Grenzkontrollen und weiteren Themen rund um die Coronapandemie finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Informationen zum Thema Einreise hat das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen zusammengefasst.
Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Einreise beantwortet. Die Antworten sind auch auf der Internetseite des Landes NRW (land.nrw/de/wichtige-fragen-und-antworten-zum-corona-virus; Stand 29. Januar 2021) unter Corona - Einreisebestimmungen nachzulesen.