Das Land Nordrhein-Westfalen hat ab Montag, 27. April 2020 die Maskenpflicht eingeführt.
Das Tragen von Masken ersetzt nicht die derzeitigen Abstands- und Hygieneregeln. Diese müssen weiterhin befolgt werden. Mund-Nasen-Schutz (MNS) oder Behelfsmasken sind als zusätzliches Mittel gedacht, um die Verbreitung des Coronavirus auch bei Lockerungen der Maßnahmen zu verlangsamen.
Ab Montag, 25. Januar 2021 (zusätzlich zu den bestehenden Regeln der Maskenpflicht:
Unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands müssen medizinische Masken (OP-Masken, FFP2 oder KN95) getragen werden
- in Geschäften des Einzelhandels, Apotheken und vergleichbaren Einrichtungen; auf Wochenmärkten
- in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen zur Erbringung medizinischer Dienstleistungen
- bei der Nutzung des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen
- während Gottesdiensten und anderen Versammlungen zur Religionsausübung auch am Sitzplatz.
Soweit Kinder unter 14 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können,
ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.