AV zur Alltagsmaskenpflicht aufgehoben und neue angekündigt
Die Landeshauptstadt Düsseldorf respektiert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom heutigen Montag, 9. November, zur Allgemeinverfügung über die Maskenpflicht. Die Stadterwaltung hat in der Folge die Allgemeinverfügung, die eine Alltagsmaskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet vorsah, noch am heutigen Montag aufgehoben. Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung auf Basis der heutigen Begründung des Verwaltungsgerichtes eine neue Allgemeinverfügung vorbereiten, die voraussichtlich am morgigen Dienstag, 10. November, erlassen werden wird.
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