Indes hat offenbar die Mehrheit der Düsseldorfer die Masken als Hilfestellung zum Schutz ihrer eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer anerkannt. Nach den Beobachtungen der Außendienstkräfte des Ordnungsamtes trägt die überwiegende Zahl der Menschen in Düsseldorf, wenn es geboten ist, auch im öffentlichen Raum eine Maske.
Hintergrund Per Allgemeinverfügung hatte die Landeshauptstadt Düsseldorf ab Mittwoch, 4. November, zum Infektionsschutz eine Maskenpflicht nahezu für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Ausnahmen galten lediglich für nicht bebaute Gegenden wie Grünlagen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung galt für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer, die Gehwege benutzen dürfen. Dagegen gab es Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht.
Die Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Tragepflicht von Alltagsmasken vom 3. November findet sich unter dem folgenden Link https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201109.pdf.